Das Erfordernis der Zufahrt ist primär verkehrs-, gesundheits- und feuerpolizeilich motiviert und soll die Zugänglichkeit sowohl für die Benützer der Bauten als auch für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste (Feuerwehr, Krankenwagen, Kehrichtabfuhr, Elektrizitäts- und Wasserwerke etc.) gewährleisten (statt vieler: Urteile des Bundesgerichts 1C_446/2022 vom 23. August 2023, Erw. 4, 1C_158/2022 vom 20. Dezember 2022, - 13 -