Die ermittelte Qualitätsstufe "C" mit einer mittleren Wartezeit von 15 - 25 Sekunden erscheint mit der Vorinstanz ausreichend. Es ist im Übrigen auch nicht so, dass die kantonale Fachstelle (BVU, Abteilung Verkehr) den Kapazitätsnachweis ungeprüft bestätigt hätte. Vielmehr hat sie diesen objektiv und sachbezogen überprüft. Die kritisierten Punkte erwiesen sich nicht als derart gravierend, dass die im Kapazitätsnachweis ermittelte Qualitätsstufe "C" nicht mehr korrekt wäre. Das Verwaltungsgericht hat keinen Anlass, von der Beurteilung des BVU, Abteilung Verkehr, abzuweichen.