Gewerbefläche aufgeführt seien. Es sei nicht klar, ob mit den Betrieben und der Gewerbefläche sämtliche in der Einwendung (richtig wohl: Beschwerde) genannten Betriebe berücksichtigt worden seien, weshalb die tatsächliche Verkehrsbelastung möglicherweise etwas abweichen könne. Auch seien nur 14 anstatt – wie im Baugesuch ausgewiesen – 15 Parkfelder der Beschwerdegegnerin berücksichtigt worden. Die Qualitätsstufe des Verkehrsknotens (Einmündung Kyyy) betrage gemäss Verkehrsgutachten heute "B" und solle sich künftig ohne und mit der Nutzung des B._____ auf die Qualitätsstufe "C" verschlechtern. Die Quali- - 12 -