Ausfahrende Fahrzeuge hätten eine Wartezeit von etwa 15.5 Sekunden. Die Qualitätsstufe "C" bedeute eine mittlere Wartedauer von 15 – 25 Sekunden (vgl. Vorakten, act. 44 f.). Das BVU, Abteilung Verkehr, erörterte zum Kapazitätsnachweis, den Unterlagen lasse sich nicht entnehmen, wann und über welchen Zeitraum die Ermittlung der Fahrten durch den Verkehrsplaner vorgenommen worden sei. Bei der detaillierten Prüfung des Kapazitätsnachweises sei festgestellt worden, dass bei der Verkehrserzeugung (Anhang 1) nebst der Garage D._____, die E._____, F._____, Betriebe und 1'300 m2 Gewerbefläche aufgeführt seien.