sind verbindlich zu regeln (Abs. 3). 4.2. Wie bereits erörtert, liegt das bezüglich der B._____-Filiale (allein) zu erwartende motorisierte Verkehrsaufkommen weit unter den 1'500 Fahrten pro Tag (im Durchschnitt über die Betriebstage; Zu- und Wegfahrt zählen als zwei Fahrten) (Erw. II/3.2; Vorakten, act. 146 f.), welche für einen Nachweis der Strassenkapazität grundsätzlich notwendig wären.