Plan in Anhang IV BNO). Demnach sind für die Kunden/Besucher 10.45 - 15.68 und für das Personal 1.31 - 2.61 Parkfelder zur Verfügung zu stellen. Total beträgt das Minimum somit (aufgerundet) 12 und das Maximum 19 Parkfelder (siehe auch Vorakten, act. 59 f.). Mit den vorgesehenen 17 Parkfeldern (davon 15 für Kunden/Besucher und 2 für das Personal) werden die Vorgaben betreffend Pflichtparkfelder eingehalten. Im Vergleich zum Minimalerfordernis besteht sogar eine Reserve von 5 Parkfeldern. - 11 -