In der Regel sollen beide Berechnungen erfolgen und die Wahl des Verkehrsaufkommens begründet werden (vgl. Vorakten, act. 147). Im Kapazitätsnachweis wurde die Anzahl Fahrten pro Tag anhand des Parkfelderangebots eruiert. Dabei wurde der Mittelwert pro Parkfeld (14.3 PW- Fahrten pro Tag) bei 14 Parkfeldern berücksichtigt, was 200 Fahrten pro Tag bzw. 42 Fahrten in der Abendspitze ergab (Vorakten, act. 43). Da im Baugesuch indes 15 Parkfelder ausgewiesen sind, ergeben sich bei korrekter Betrachtung 214 Fahrten pro Tag bzw. 45 in der Abendspitze.