Im konkreten Fall wurde das Verkehrsaufkommen im Kapazitätsnachweis vom 31. März 2021 nach der Norm VSS 640 283 "Parkieren; Verkehrsaufkommen von Parkierungsanlagen von Nicht-Wohnnutzungen" ermittelt. Anhand der Norm kann das Verkehrsaufkommen eines Vorhabens als Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt oder die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des umliegenden Strassennetzes grob abgeschätzt werden. Das Verkehrsaufkommen kann entweder anhand der Nutzungseinheit oder des Parkfelderangebots hergeleitet werden. In der Regel sollen beide Berechnungen erfolgen und die Wahl des Verkehrsaufkommens begründet werden (vgl. Vorakten, act.