Ob das vereinfachte oder das detaillierte Verfahren anzuwenden ist, ist gestützt auf eine erste Abschätzung des erforderlichen Parkfelderangebots und des zu erwartenden MIV- Aufkommens zu beurteilen (vgl. auch Ziffer 7 der VSS-Norm SN 40 281). Angesichts der bescheidenen Filialgrösse kann nicht von einem Bedarf von mehr als 300 Parkfeldern ausgegangen werden. Zu prüfen ist, ob mit einem motorisierten Verkehrsaufkommen von mehr als 1'500 Fahrten pro Tag zu rechnen ist.