3.2. Für den geplanten B._____-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 326.64 m2 sind 17 Parkfelder (davon 15 für die Kunden/Besucher und 2 für die Mitarbeiter) vorgesehen (Erw. II/1.1). Die Beschwerdeführerin bezweifelt, dass diese Anzahl ausreicht und stellt in Abrede, dass der Parkfeldbedarf im konkreten Fall im vereinfachten Verfahren nach VSS- Norm SN 40 281 ermittelt werden darf. Ob das vereinfachte oder das detaillierte Verfahren anzuwenden ist, ist gestützt auf eine erste Abschätzung des erforderlichen Parkfelderangebots und des zu erwartenden MIV- Aufkommens zu beurteilen (vgl. auch Ziffer 7 der VSS-Norm SN 40 281).