Zu- und Wegfahrt zählen als zwei Fahrten) beträgt (Abs. 1). In allen anderen Fällen ermittelt die Bauherrschaft die Anzahl Parkfelder sowie die dadurch erzeugten Fahrten nach dem detaillierten Verfahren gemäss der Norm oder nach vergleichbaren Berechnungsgrundlagen, wie z.B. nachweislichen Erfahrungswerten (Abs. 2).