Aufgrund der speziellen Lage der B._____-Filiale, welche eigentlich ausserhalb von Y._____ liege, sei diese Erschliessungssituation umso gewichtiger. Die ungenügende Erschliessung für den Langsamverkehr führe dazu, dass übermässig viel motorisierter Individualverkehr entstehe (welcher eigentlich vermieden werden müsste), was im Kapazitätsnachweis ebenfalls nicht berücksichtigt worden sei (zum Ganzen: Beschwerde, S. 10 ff., Replik, S. 3 ff.). -8-