Zu beachten sei dabei auch, dass das gesamte Wohngebiet von Y._____ über die S-Strasse-/T-Strasse an die B._____- Filiale angebunden sein werde. Deshalb greife es viel zu kurz, wenn behauptet werde, dem Umwegfaktor bzw. der Langsamverkehrserschliessung über die Bushaltestelle V._____ komme keine Bedeutung zu. Aufgrund der speziellen Lage der B._____-Filiale, welche eigentlich ausserhalb von Y._____ liege, sei diese Erschliessungssituation umso gewichtiger.