Im Weiteren sei die geplante B._____-Filiale für den Langsamverkehr, namentlich für Fussgänger, nicht genügend erschlossen. Die massgebenden VSS-Normen beschrieben einen Umwegfaktor von 1.2 als Zielwert. Von der öV-Haltestelle Y._____ V._____ betrage der Umwegfaktor allerdings mehr als das Doppelte des Zielwerts. Die geplante Fussgängererschliessung sei umständlich und führe bereits heute dazu, dass die Fussgänger andere Wege suchten, welche gefährlich seien. Gefährlich sei aber auch die geplante Fussgängererschliessung, weil der Standort der geplanten B._____-Filiale auf einer Art "Insel" liege.