Bei einer derart schwachen Frequenz wäre das Verkaufsgeschäft wirtschaftlich nicht tragbar. Die Beschwerdeführer gingen davon aus, dass durch das Verkaufsgeschäft deutlich mehr als 10'000 Fahrten pro Woche ausgelöst würden. Die getätigten Kapazitätsabklärungen seien in mehrfacher Hinsicht falsch. Es sei zu befürchten, dass auf den Parkfeldern der Beschwerdeführerin oder ihrer Mieter parkiert werde und es in den Spitzenstunden zu Kapazitätsengpässen bei der Ein- und Ausfahrt, zu Verkehrsstaus und zu chaotischen Zuständen auf dem Areal komme (vgl. zum Ganzen: Beschwerde, S. 3 ff.; ferner: Replik, S. 3 ff.).