gewandt worden. Die Beschwerdeführerin sei der Meinung, dass aufgrund des effektiv generierten Verkehrs rechtlich mehr Parkfelder nötig wären. Dies zeige sich allein schon daran, dass die Bauherrschaft selber von mehr Fahrten ausgehe (nämlich 3'000 pro Woche) und derzeit 17 Parkfelder beständen. Der tatsächliche Zustand werde deutlich höher sein als die von der Vorinstanz für die Baubewilligung als massgeblich erachteten 200 bzw. 280 Fahrten. Die Annahmen im Kapazitätsnachweis sowie der Vorinstanz seien realitätsfremd. Ebenso seien die Annahmen der Bauherrschaft falsch. Bei einer derart schwachen Frequenz wäre das Verkaufsgeschäft wirtschaftlich nicht tragbar.