Nichts anderes ergebe sich aus der kantonalen Strategie "mobilitätAargau"; die strategischen Beschlüsse des Grossen Rats wirkten einzig als Richtlinien, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden dürfe. Allerdings bedürften diese insbesondere in raumplanerischer Hinsicht noch der Konkretisierung durch die zuständigen Instanzen. Zu berücksichtigen sei überdies, dass den Gemeinden bei der Wahl der Erschliessungsmöglichkeiten, d.h. wie vorliegend bei mehreren Erschliessungsvarianten, ein Ermessensspielraum zukomme.