Für die geplante Nutzung werde eine Fläche von 326.64 m2 (Bruttogeschossfläche) ausgewiesen. Gemäss den Parkplatzberechnungen würden 8.17 Abstellplätze für Fahrräder und 12 - 19 Parkfelder für Personenwagen benötigt. Projektiert seien 14 Parkfelder für Personenwagen der Kunden/Besucher und zwei Parkfelder für Personenwagen der Angestellten sowie 8.17 Abstellplätze für Fahrräder. Aufgrund des zu erstellenden provisorischen Gehwegs werde ein Besu- cher-Parkfeld aufgehoben; dies wirke sich aber nicht nachteilig aus, da die Anforderungen an die Pflichtparkfelder nach wie vor eingehalten würden (vgl. angefochtener Entscheid, S. 4 f.).