2. 2.1. Die Vorinstanz erörterte, für die Berechnung der Parkfelder von Personenwagen sei zu Recht das vereinfachte Verfahren gemäss der Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) 40 281 "Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen" vom 31. März 2019 angewandt worden, da das Projekt weniger als 1'500 Fahrten pro Tag generiere. Insofern habe der Stadtrat bei der Berechnung der Anzahl Parkfelder die in der BNO festgehaltenen Reduktionsfaktoren berücksichtigen dürfen. Für die geplante Nutzung werde eine Fläche von 326.64 m2 (Bruttogeschossfläche) ausgewiesen.