die Kantonsstrasse Kyyy (U-Strasse) und im Süden an die Parzelle Nr. ccc der Beschwerdeführerin. Letztere Parzelle liegt ebenfalls in der Gewerbezone G3. Strassenmässig ist die Parzelle Nr. aaa über eine Zufahrt von der Kyyy (U-Strasse) erschlossen (siehe Nutzungsplan sowie bei den kommunalen Akten befindliche Pläne). 1.2. Die Beschwerdeführerin beanstandet im Wesentlichen die Anzahl Parkfelder und den erstellten Kapazitätsnachweis. Zudem erachtet sie die Erschliessung für Fussgänger als ungenügend.