3. Mit Beschwerdeantwort vom 30. Oktober 2023 beantragte die B._____ AG: 1. Die Beschwerde vom 21. September 2023 sei abzuweisen. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 22. November 2023 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. 5. In ihrer Replik vom 31. Januar 2024 hielt die Beschwerdeführerin an den Anträgen der Beschwerde fest.