Die Baubewilligung des Stadtrats Q._____ vom 9. Mai 2022 sei aufzuheben. Eventuell sei die Angelegenheit zur Neuentscheidung an den Regierungsrats zurückzuweisen. 2. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer). 2. Der Stadtrat Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 11. Oktober 2023 auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort und verwies auf die bereits vorhandenen Akten. Der Stadtrat halte an der Baubewilligung fest. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin.