Nach zahlreichen Unterlagenergänzungen (verkehrsmässige [Fussgänger-]Erschliessung, Kapazitätsnachweis, Schleppkurvensituation) stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, am 6. April 2022 dem Bauvorhaben hinsichtlich der kantonalen Prüfbelange unter Auflagen zu. Der Stadtrat erteilte daraufhin am 9. Mai 2022 die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. Gleichzeitig wies er die gegen das Bauprojekt erhobene Einwendung ab. B. Gegen den Entscheid des Stadtrats erhob die A._____ AG Beschwerde beim Regierungsrat. Dieser fällte am 16. August 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.