A. Am 20. November 2020 reichte die B._____ AG das Baugesuch für den Einbau eines Lebensmittelmarkts mit Nebenräumen (Mieterausbau) auf der Parzelle Nr. aaa in Q._____ (Ortsteil R._____) ein. Der Stadtrat Q._____ legte das Baugesuch vom 30. November 2020 bis zum 11. Januar 2021 öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage erhob die A._____ AG Einwendung. Nach zahlreichen Unterlagenergänzungen (verkehrsmässige [Fussgänger-]Erschliessung, Kapazitätsnachweis, Schleppkurvensituation) stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, am 6. April 2022 dem Bauvorhaben hinsichtlich der kantonalen Prüfbelange unter Auflagen zu.