7.3. Das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, unterbreitete den Parteien anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 15. März 2023 einen Einigungsvorschlag, wonach den Beschwerdeführenden für den Wertverlust sowie für Unterhalt und Reinigung ihrer Liegenschaft eine Entschädigung von pauschal Fr. 125.00 pro Monat entrichtet wird (act. 43, 46). Der Gerichtspräsident hielt ausdrücklich fest, dass seine diesbezüglichen Ausführungen "unpräjudiziell" erfolgten (act.