II. 1. 1.1. Die Beschwerdeführenden gelangten am 12. März 2021 an den Friedensrichter und verlangten vom Eigentümer der Parzelle Nr. aaa unter anderem die Entfernung des umstrittenen Mammutbaums. Der Friedensrichter stellte am 11. Juni 2021 fest, dass es zu keiner Einigung gekommen war, und erteilte die Klagebewilligung (Beschwerdebeilage 2). Mit Eingabe vom 14. Juli 2021 erhoben die Beschwerdeführenden Klage beim Bezirksgericht Baden und verlangten unter anderem, der Eigentümer der Nachbarliegenschaft sei zu verpflichten, den Mammutbaum in der südöstlichen Ecke seiner Liegenschaft zu entfernen.