3. In der Beschwerdeantwort vom 30. November 2023 stellte die Einwohnergemeinde Q._____ folgende Anträge: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. Die Beschwerdeführenden hielten in der Replik vom 12. Januar 2024 an ihren Anträgen fest, die Einwohnergemeinde Q._____ in der Duplik vom 7. März 2024 ebenfalls. 5. Die Beschwerdeführenden nahmen in der Eingabe vom 29. April 2024 abschliessend Stellung. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. August 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: