2.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. C. 1. Gegen den Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 6. September 2023 erhoben A._____ und B._____ mit Eingabe vom 19. September 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: 1. Das Urteil 4-EV.2022.4 des Spezialverwaltungsgerichts vom 6. September 2023 sei aufzuheben.