b. Es sei der Garten der Gesuchsteller mindestens einmal pro Quartal gründlich von dürren Mammutnadeln zu säubern und es sei mindestens einmal pro Jahr der zunächst des Mammutbaums gelegene Dachwasserablauf zu reinigen. c. Es sei mindestens einmal wöchentlich das Trottoir vor den Liegenschaften X-Strasse-Strasse und Y-Strasse-Strasse zu reinigen. d. Es sei die Liegenschaft Y-Strasse-Strasse aus dem Inventar der BNO zu entfernen. e. Es seien die Kosten des Zivilverfahrens betreffend Mammutbaum zu übernehmen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.