3. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 gelangten A._____ und B._____ an den Stadtrat Q._____ und ersuchten darum, die vorsorgliche Unterschutzstellung wiedererwägungsweise aufzuheben. Für den Fall, dass dem Ersuchen nicht stattgegeben werde, stellten sie folgende Anträge: a. Es seien den Gesuchstellern für den Verlust an Wohnnutzungswert ihrer Liegenschaft Y-Strasse-Strasse infolge des widerrechtlichen Mammutbaums ab Mai 2022 bis zum Ablauf der vorläufigen Unterschutzstellung eine monatliche Entschädigung von CHF 500 auszurichten.