A. 1. Die Liegenschaft X-Strasse-Strasse (Parzelle Nr. aaa) in Q._____ befindet sich im Eigentum von C._____. Auf dem Grundstück steht ein Mammutbaum (Sequoiadendron), an welchem sich die Eigentümer der Nachbarliegenschaft Y-Strasse-Strasse (Parzelle Nr. bbb), A._____ und B._____, stören. Vor dem Bezirksgericht Baden ist deswegen eine zivilrechtliche Klage auf Beseitigung des Mammutbaums hängig. 2. Der Stadtrat Q._____ stellte mit Beschluss vom 14. März 2022 den Mammutbaum im Rahmen der laufenden Teilrevision der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vorsorglich unter Schutz.