C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 20. September 2023 liess die Beschwerdeführerin gegen den Einspracheentscheid vom 22. August 2023 Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen: 1. Der Entscheid vom 22. August 2023 sei aufzuheben. 2. Die Aufenthaltsbewilligung von A._____ sei nicht zu widerrufen. 3. Die Beschwerdeführerin sei nicht aus der Schweiz und nicht aus dem Schengenraum wegzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachstehenden Erwägungen eingegangen.