Nachdem sich die Ehegatten gemäss Mitteilung der Einwohnerdienste Q._____ per 1. März 2023 freiwillig getrennt hatten, verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 26. Juli 2023 den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung der Beschwerdeführerin aus der Schweiz. B. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. August 2023 Einsprache, welche durch den Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) mit Einspracheentscheid vom 22. August 2023 abgewiesen wurde.