Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 22. August 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Beschwerdeführerin heiratete im Jahr 2021 in Deutschland einen deutschen Staatsangehörigen. Dieser erhielt am 20. April 2022 in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung und stellte ein Familiennachzugsgesuch, worauf die Beschwerdeführerin am 20. Juni 2022 in die Schweiz einreiste und am 26. Juli 2022 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhielt.