Die Härtefallgesuche mussten vom Kanton unter hohem Zeitdruck und mit beschränkten personellen Ressourcen geprüft werden, weshalb der Missbrauchsbekämpfung eine zentrale Bedeutung zukommt (vgl. Stellungnahme der Direktion für Standortförderung des Staatssekretariats für Wirtschaft [SECO] vom 16. September 2021, abrufbar unter: https://covid19.easygov.swiss/ wp-content/uploads/2021/09/Kurze-Darstellung-zum-aktuellen-Stand-PA- 21268-21269-21405.pdf). Den gewährten Härtefallhilfen im Gesamtbetrag von Fr. 29'250.00 kommt die für einen Widerruf und eine Rückforderung erforderliche Erheblichkeit zu.