Der Unternehmensgewinn 2019 wird vom Umsatz 2019 abgezogen, woraus sich der massgebliche Gesamtaufwand ergibt. Der branchenübliche Fixkostenanteil für behördlich geschlossene Unternehmen der Gastronomie beträgt 28,6 % (vgl. Merkblatt "Härtefallmassnahmen des Kantons Aargau zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie" vom 6. April 2021 [Stand am 17. September 2021], S. 7, 15; Beilage, S. 3). Der Betrieb der Beschwerdeführerin blieb auf Anordnung der Behörden während 128 Tagen geschlossen.