5.6. 5.6.1. Die Fixkostenbeiträge im Gesamtbetrag von Fr. 14'650.00 (§ 7b SonderV 20-2; Gesuch Nr. 201459; Verfügung vom 23. Februar 2021) wurden der Beschwerdeführerin aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschliessungen im Zeitraum vom 12. Dezember 2020 bis 18. April 2021 gewährt (vorne Erw. 4.1). Nach der Praxis des AWA wird der Fixkostenbeitrag bei behördlicher Schliessung wie folgt berechnet: Aufwand 2019 x branchenüblicher Fixkostenanteil x Anzahl Schliessungstage 365