Während eines Monats im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von Fr. 13'158.00, während zwölf Monaten bzw. im Jahr 2019 ein solcher von Fr. 146'788.00 und während zweier Monate im Jahr 2020 einer von Fr. 18'680.00 (entsprechend Fr. 112'080.00/6) erzielt; daraus ergibt sich berechnet auf zwölf Monate eine Umsatzbasis von Fr. 142'900.80. Wird diese mit dem Mehrwertsteuer- Umsatz 2020 verglichen, ergibt sich ein Umsatzrückgang um 21,6 %. Würde auf die Jahresrechnungen der Beschwerdeführerin abgestellt, hätte sich der Ertrag im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019 um 22 % reduziert (vgl. vorne Erw.