Ihre Jahresrechnungen 2019 und 2020 reichte sie erst im Verwaltungsbeschwerdeverfahren ein und Elemente der Jahresrechnung 2018, die mithin die vorbestehende Einzelfirma betreffen, vor Verwaltungsgericht. Es überzeugt schliesslich nicht, wenn sich die Beschwerdeführerin für interne Recherchen mehr Zeit ausbedingen möchte (Verwaltungsgerichtsbeschwerde).