Darauf forderte der instruierende Rechtsdienst des DVI die Beschwerdeführerin am 26. April 2023 auf, die betreffenden Unterlagen einzureichen (act. 43). Nachdem die Beschwerdeführerin dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde sie mit Schreiben vom 25. Mai 2023 letztmals aufgefordert, die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Dabei wurde sie auf ihre Mitwirkungspflicht sowie die Folgen deren Missachtung aufmerksam gemacht (act. 46, vgl. auch act. 51). Innert Frist wurden seitens der Beschwerdeführerin keine Unterlagen eingereicht.