Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Januar 2021 das entsprechende Gesuch Nr. 200374, wobei sie für das Jahr 2020 einen Umsatz bzw. Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen von Fr. 65'000.00 deklarierte (und für die Dauer zwischen der Firmengründung am 30. November 2018 und dem 29. Februar 2020 einen solchen von Fr. 146'610.00). Gestützt darauf gewährte das AWA der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. Januar 2021 eine Direktzahlung bzw. einen nicht rückzahlbaren Beitrag von Fr. 14'600.00.