Gesuche um Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit Umsatzrückgängen waren gemäss § 7a Abs. 3 SonderV 20-2 (in der massgeblichen Fassung bis 31. März 2021) bis spätestens am 30. April 2021 über das elektronische Behördenportal einzureichen. Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Januar 2021 das entsprechende Gesuch Nr. 200374, wobei sie für das Jahr 2020 einen Umsatz bzw. Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen von Fr. 65'000.00 deklarierte (und für die Dauer zwischen der Firmengründung am 30. November 2018 und dem 29. Februar 2020 einen solchen von Fr. 146'610.00).