Vor Verwaltungsgericht reichte die Beschwerdeführerin zusätzlich eine Erfolgsrechnung vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 und eine Bilanz 2018 ein sowie eine Erfolgsrechnung vom 1. März 2018 bis 31. Dezember 2018 für das von der Beschwerdeführerin übernommene Einzelunternehmen. -6-