A. 1. Die A._____ GmbH mit Sitz in Q._____ wurde am 30. November 2018 ins Handelsregister eingetragen; sie übernahm das vorbestehende Einzelunternehmen "B._____". Die Gesellschaft ersuchte am 7. Januar 2021 und am 1. Februar 2021 um Ausrichtung von Covid-19-Härtefallhilfen. Gestützt auf die Verfügungen des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), vom 19. Januar 2021 und vom 23. Februar 2021 wurden der A._____ GmbH eine nicht rückzahlbare Direktzahlung von Fr. 14'600.00 sowie Fixkostenbeiträge (für behördlich geschlossene Unternehmen) von gesamthaft Fr. 14'650.00 gewährt.