Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz kann zur Beurteilung der Erheblichkeit des Einsatzes von Fremdmitteln das Fremdkapital nicht einfach in Relation zum Transaktionsvolumen gesetzt werden. Das Transaktionsvolumen wird, wie vom Beschwerdeführer richtig ausgeführt, durch Multiplikation der Anzahl der Transaktionen und dem durchschnittlichen Transaktionswert errechnet. Die Relation zwischen Fremdkapital und Transaktionsvolumen ist zur Beurteilung der Erheblichkeit vom Einsatz von Fremdmitteln in keiner Art und Weise aussagekräftig, da das Transaktionsvolumen auch durch fremdfinanzierte Transaktionen gesteigert werden kann.