des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen [FIDLEG; SR 950.1]; Art. 25 Richtlinie 2015/65/EU des europäischen Parlaments und des Rates [MiFID II]). Darüber hinaus ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in der Steuerperiode 2012 nicht ausschliesslich mit Öl- Derivaten, sondern auch in erheblichem Umfang mit Derivaten anderer Rohstoffe wie Silber und Gold gehandelt hat. Das gab der Beschwerdeführer in der Verhandlung vor der Steuerkommission Q._____ am 19. Februar 2021 auch zu Protokoll.