Ebenso ist der Vorinstanz zuzustimmen, dass für beide Tätigkeiten unterschiedliche Fachkenntnisse benötigt werden, da sich die Vorgehensweisen zur Tätigung einer Investition bei beiden Tätigkeiten massgeblich voneinander unterscheiden und zum Handel mit Wertschriften ein Grundverständnis der zu erwerbenden Finanzprodukte vorausgesetzt ist. Dass für den Wertschriftenhandel spezielle Fachkenntnisse benötigt werden, verdeutlicht sich auch darin, dass sowohl in der schweizerischen als auch europäischen Gesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen für den Handel von Finanzprodukten ein Eignungstest des Anlegers durchgeführt werden muss (vgl. Art. 10-14