Im Lichte dessen war das Vorgehen des Beschwerdeführers durch ein enormes Verlustrisiko geprägt, welches sich schliesslich auch in einer ununterbrochen Verlustphase von sechs Steuerperioden verwirklicht hat. Dieses Vorgehen, welches anlagetechnischen Grundprinzipien des Risikomanagements wie der Diversifikation und Absicherung (Hedging) von gehaltenen Anlagen diametral entgegensteht, lässt zu Recht an der Nachhaltigkeit der Strategie beziehungsweise an der Nachhaltigkeit der Art und Weise, wie der Beschwerdeführer den Wertschriftenhandel ausgeführt hat, zweifeln.