2. Der Rekurrent hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'100.00, der Kanzleigebühr von CHF 240.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF1'440.00 zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 3. September 2023 (eingegangen 15. September 2023) gelangte der Beschwerdeführer an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: -4- 1. Es sei das Gerichtsurteil vom 20. Juli 2023 aufzuheben;