B. 1. Mit Nachsteuerverfügungen vom 4. Dezember 2019 wurden die aus der physischen Öl-Handelstätigkeit stammenden Gewinne der Steuerperioden 2010 und 2011 in der Höhe von insgesamt Fr. 59'998.80 als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert und mit Einspracheentscheiden vom 6. Juli 2020 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 und 2011 sowie für die direkten Bundessteuern 2010 und 2011 rechtskräftig nachbesteuert.